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Was macht eigentlich die Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung?

Nachdem der AK-Vorrat lange Zeit in den Medien hauptsächlich durch die Sammklage gegen die Vorratsdatenspeicherung präsent war, wurde es um die Klage in letzter Zeit etwas ruhiger. Der Fokus ist aus guten Gründen weiter geworden und neue Themen wie die Skandale um verschwundene Daten bei der Telekom stehen im Vordergrund.
Damit die wichtige Sammelklage nicht in einem halben Dämmerzustand im Bewusstsein dahinschlurft, lest den Stand der Dinge auf der AK-Vorrat-Seite nach.
Aus dem Inhalt:

Unsere Verfassungsbeschwerde liegt dem Bundesverfassungsgericht vor (Aktenzeichen 1 BvR 256/08 und 1 BvR 508/08). Die Vollmachten der über 34.000 Beschwerdeführer wurden eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht hat die Herausgabe von Vorratsdaten im März durch einstweilige Anordnung eingeschränkt. Im Oktober wird das Gericht entscheiden, “ob die getroffene einstweilige Anordnung die Interessen des Einzelnen und der Allgemeinheit hinreichend schützt”.

Über die Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung selbst und über den Antrag, das Verfahren dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, ist noch nicht entschieden. Das Gericht hat zunächst der Bundesregierung bis zum 31.10.2008 Gelegenheit gegeben, Stellung zu nehmen.

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